P2P-Paradies


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logitech4
Guest

P2P-Paradies

« on: 03.04.07, 19:05:12 »



Hi,

Ich habe letztens eine E-mail von P2P-paradies.com bekommen, in der heißt ich soll 82,80 Euro jahresgebühr bezahlen. ich war aber noch nie auf dieser seite.An der Email war ein Anhang den ich dummerweise geöffnet habe. Einige tage später kam eine weite Email mit einer Mahnung. Dann habe ich mal auf die Seite schauen wollen doch funktionierte nicht da angezeigt wurde dass es sich hier um eine Bekannte Phising-Site handle. Ich weiß schon was Phising ist aber soll ich die Emails ignorieren oder was soll ich machen. Bitte Helft mir Huh 
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merkur
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #1 on: 04.04.07, 00:44:06 »


Ich stand oder bin in dem gleichen Problem,

nur mittlerweile schon bei einer Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Büros angelangt.

Ich habe das ganze einem Anwalt übergeben. Dieser eröffnete mir, dass auf seine Schreiben bisher keine Antwort erfolgt sei und die Schreiben an mich nur ANGST und BANGE mache sei.

Ergo mein RAT:
1. NUR NICHT Zahlen
2. Rechtsanwalt oder, Verbraucherzentrale hilft Dir auch

PS. P2P-Paradies ist mittlerweile in Rumänien angekommen und vermiert   auch unter einem anderem Namen.
du kannst Online bei der Zeitschrift CHIP nachsehen.

So ich hoffe Dir etwsa geholfen zu haben

merkur.
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Knoppix Offline
Full Member (222)
***

Re: P2P-Paradies

« Reply #2 on: 04.04.07, 09:08:07 »


Also du Warst wirklich noch nie auf P2P-Paradise.com drauf gewesen?
setzt Wiederspruch:

Widerspruch




Ich fordere Sie auf, uns bis zum (setzte ein schon blad endenes Datum) folgende Unterlagen im Original zur Verfügung zu stellen:

   1. Original Inkassovollmacht der Firma Schmidtlein GbR bezogen auf meinen Fall.
   2. Vollständige Anmeldedaten, die von mir angeblich eingetragen wurden.
   3. Genaue Daten Ihres Bestätigungs-Emails zur Anmeldung auf Ihren Seiten.
   4. Genauer Zeitpunkt meiner Email Anmeldebestätigung.
   5. Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung.
   6. Abschrift der Rechnung der Firma Schmidtlein GbR.
   7. Weiterhin einen beglaubigten Beleg des Internetproviders, der beweist, dass die angegebene IP auch aus unserem Hause stammt!!!
   8. Nachweis der Email-Adresse (inkl. IP-Nummer), unter der die Anmeldebestätigung abgegeben wurde!!!
   9. Bei weiteren Schritten Ihrerseits, können Sie gleich die beglaubigte anwaltliche Zulassung von Ihnen, Mister X, beilegen.



P.S. Wenn sie dir alle Fragen beantworten (was wie ich hoffe nicht dauzu kommt durch eigene Erfahrung) musst du leider zahlen! Sad Tongue



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logitech4
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #3 on: 04.04.07, 09:37:57 »


Danke.

Ihr habt mir echt geholfen. Wende mich bei weiteren E-mails
an einen rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale.

Vielen Dank !

             Grüße logitech4  Grin    Grin
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Joachim im Web
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #4 on: 04.04.07, 11:26:48 »


 
Quote
1. Original Inkassovollmacht der Firma Schmidtlein GbR ...

Sind das 'mal wieder die Gebrüder Schmidtlein? Falls ja, lohnt es sich m.E. danach zu googeln, und z.B. auch ins Abzocke-Forum und ins Juracafe zu schauen.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es zwischenzeitlich eine enorme Vielzahl von Beschwerden und Klagen.
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logitech4
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #5 on: 19.04.07, 20:12:19 »


Hi,

Alles war gut bis jetzt ein schriftlicher Brief kam in dem ich aufgefördert wurde den betrag bis zum 26.4 zu überweisen. Soll ich jetzt einen Anwalt holen oder eine Verbraucherzentrale benachrichtigen ode rignorieren.

Wäre für tipps sehr dankbar

               grüße logitech4  Huh  Huh
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anfisch
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #6 on: 22.04.07, 18:58:03 »


ich hab mir sagen lassen dass ich diese mahnungen und so links liegen lassen soll weil machen können die ja sowieso nichts. und wie ich gehört habe läuft bereits ein verfahren gegen die....
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Michele81
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #7 on: 23.04.07, 19:42:46 »


Hallo,

ich habe mich am 18.04.2007 bei der o.g. Adresse angemeldet.

Ich habe mir ein Programm runtergeladen, dieses Ich mir schon vor 2 Tagen wieder deinstalliert habe !

Ich habe heute auf meiner Email-Adresse eine Rechnung von p2p-paradies bekommen von 82,80 €....."Zahlungsziel 10 Tage" steht auch noch drin.

Ich habe nichts gewusst und nichts gelesen, dass das was kostet.

Ich habe jetzt wirklich Angst !

Muss ich das zahlen ?

Ich habe mich übrigens dort mit falschen Namen/Adresse angemeldet.

Bitte helft mir, ich habe echt Angst.

Soll ich das zahlen, oder soll ich denen irgendwas schreiben, das ich das kündige oder lösche ?

Vielen Vielen Dank

Michele
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Joachim im Web
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #8 on: 25.04.07, 13:59:19 »


Es gibt ein Urteil. Die nachstehende Pressemitteilung ist vom Amtsgericht Münchnen. Am Ende steht das Aktenzeichen.

Vielleicht hilft es Dir.

Gruß
Joachim im Web
 
      
   Pressemitteilung
   


Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.



Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.


Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschie-denste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung be-stimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Stati-stiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerda-ten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine ko-stenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein ge-lockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebut-tons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Ge-schäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allge-meinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
 
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Michele81
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #9 on: 25.04.07, 17:21:16 »


Ich habe aber nichts mit Lebenserwartung zutun(gehabt) !!!
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HCK Offline
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Re: P2P-Paradies

« Reply #10 on: 25.04.07, 17:23:07 »


Gilt sinngemäß auch für entsprechende Seiten ....
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Michele81
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #11 on: 25.04.07, 17:28:27 »


Ich habe jetzt mit diesen Musterbrief (per Email) wiederrufen.

Jetzt bin ich auf der sicheren Seite, und mir kann nichts mehr passieren.

http://www.netzwelt.de/forum/372249-post.html
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HCK Offline
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Re: P2P-Paradies

« Reply #12 on: 25.04.07, 17:31:04 »


Per Mail ? Na , dann viel Glück ...  Cool
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Michele81
Guest

Re: P2P-Paradies

« Reply #13 on: 25.04.07, 23:56:37 »


Nachtürlich per Mail !

Denn wer es per einschreiben macht, der macht einen grossen Fehler !!!

Denn durch dieses Einschreiben, haben Sie die richtige Adresse !!!
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HCK Offline
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Re: P2P-Paradies

« Reply #14 on: 26.04.07, 15:27:33 »


Durch die Maiadresse auch , nämlich vom Mailprovider ...
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