Biete hier meinen Core2Duo E6750 Stepping B Revision G0 Original 2x2,66Ghz läuft bei mir mit Wasserkühlung bei 2x3720MHz, 1,552V und 32Grad Celsius ,Level2 Cache 4096KByte, Bilder/Screenshots können gerne angefordert werden,nach oben is noch Luft ich hab das Maximum noch nicht ausgelotet . Der Prozi ist 1Jahr alt und die Rechnung gebe ich gerne mit is ja noch Garantie drauf. Ich gebe den Originalen Boxed Kühler sowie einen Artic Cooling mit, ich denke mit dem Artic Cooling dürften sicher über 3Ghz mit Moderaten Temps locker drin sein.
Wenn man eine cpu übertaktet verfällt die Garantie nur nochmal zur Erinnerung
Zum Ersten: Das ist zwar korrekt mit der Garantie, aber man kann es nicht nachweisen, ob oder ob nicht Übertaktet wurde.
Zweitens: Es ist ohne hin irrelevant, es ist wie bei den fertig PCs von Acer, Medion usw. mit Ihren schicken Garantieaufkleber an der Klappe zum öffnen der Seitenwand. Selbst wenn man es macht, bleibt die Garantie erhalten; Grund: Ein PC (Computersystem) wurde dazu konzipiert, von Jedem Nutzer (Bediener) Upgegrade zu werden dieses schließt die Funktion des Übertakten mit ein; Grund: Die Spezifikationen, die es bei verschiedenen Mainboard möglich machen, mit den von werk aus im Bios zu verwendeten Funktionen wie (CPU, FSB, Multipli.) Übertaktungseinstellungen zu benutzen, verfällt genauso wenig die Garantie, wie das bei den fertig PCs der fall ist. Selbst wenn die Händler es auch angeben, kommen Sie damit nicht durch.
Und selbst wenn, Selbst dann verändert sich nicht die Garantie, nur weil man getaktet hat..
Natürlich geht die Garantie dann verloren ! Wenn ich mein Auto tune übernimmt der die Garantie, welcher als letztes daran gebastelt hat - also ich. Wenn ich nun eine CPU übertakte bin ich derjenige der sie übertaktet und muss dafür haften. Wenn du sie also mit Garantie verkaufst musst du diese Garantie geben, da du der letzte warst der an dieser CPU die Einstellungen geändert hat.
Wie das gehen soll ? Ganz einfach: Alle Einstellungen werden protokolliert, der Chip Hersteller kann diese Protokolle auslesen und damit feststellen, dass du die Werkseinstellungen geändert hast.
Natürlich geht die Garantie dann verloren ! Wenn ich mein Auto tune übernimmt der die Garantie, welcher als letztes daran gebastelt hat - also ich. Wenn ich nun eine CPU übertakte bin ich derjenige der sie übertaktet und muss dafür haften. Wenn du sie also mit Garantie verkaufst musst du diese Garantie geben, da du der letzte warst der an dieser CPU die Einstellungen geändert hat.
Wie das gehen soll? Ganz einfach: Alle Einstellungen werden protokolliert, der Chip Hersteller kann diese Protokolle auslesen und damit feststellen, dass du die Werkseinstellungen geändert hast.
Du kannst ein Getuntes Auto nicht mit einem Übertakteten PC vergleichen, da gibt es gewaltige unterschiede. Ein Auto den du ab Werk Kaufst, ist von Fabrik nicht in der Lage von einem Normalen Fahrer getunt zu werden. Dabei hilft nur Fachmännische eingriffe in die Mechanik, wobei die Garantie auf denjenigen fällt, der diesen eingriff vollzogen hat, da liegst du schon richtig.
Beim Prozessor Tuning am PC ist es doch was völlig anderes, hier für gibt es für jeden Nutzer eines PC leicht zu bedienbaren Hardwarekomponente wie Mainboard, wo dessen Bios schon für die Möglichkeit sorgt, das jeder User eines PCs mit einem solchen Bios von werk aus Tunen kann.
Anders trifft es zu, wenn von Hersteller diese Funktionen nicht bereitgestellt werden, so das nur mit einem Eingriff (Nicht Firmspezifischen Biosupdate) wo bei diese Funktionen Freigeschaltet werden, trifft natürlich der Garantie Verlust ein. Aber auch nur bei Solcher art von eingriff.
@Mr.Tenner Dann setze dich doch bitte mit dem zuständigen Amtsgerichten oder Beratungsstellen in Verbindung. Alternativ mit deinem Hausanwalt, falls vorhanden. Und lasse dich von der Tatsache überzeugen, dass kein Hersteller der Welt auf dein Verschulden Garantie gibt. Wäre auch zu schön...
Ein PC ist sicherlich von einem Ottonormal Nutzer auch nicht ohne weiteres zu übertakten. Es soll durchaus Leute geben die ihren PC anschalten und damit arbeiten bzw. surfen ohne jegliche Fachkenntnisse. Der Ottonormal Nutzer kennt wahrscheinlich nichtmal diese Funktionen oder weiß nichtmal was das BIOS eigentlich ist.
@Mr.Tenner Dann setze dich doch bitte mit dem zuständigen Amtsgerichten oder Beratungsstellen in Verbindung. Alternativ mit deinem Hausanwalt, falls vorhanden. Und lasse dich von der Tatsache überzeugen, dass kein Hersteller der Welt auf dein Verschulden Garantie gibt. Wäre auch zu schön...
Ein PC ist sicherlich von einem Ottonormal Nutzer auch nicht ohne weiteres zu übertakten. Es soll durchaus Leute geben die ihren PC anschalten und damit arbeiten bzw. surfen ohne jegliche Fachkenntnisse. Der Ottonormal Nutzer kennt wahrscheinlich nichtmal diese Funktionen oder weiß nichtmal was das BIOS eigentlich ist.
@TheDoc Ich greife jetzt mal auf dein zuvor gemachtes Beispiel, mit dem Tuning eines Autos…
Nehmen wir mal an, ein Autohersteller wie VW oder ähnliche bietet ein Model an, mit dem es den Ottonormal Nutzer möglich ist, an Hand einer Bedienungsanleitung dieses Model per Knopfdruck zu Tunen, sprich schneller machen.. Dem Autohersteller ist es bewusst, dass es auch bei Korrekter Anwendung durchaus zu einem Motor schaden kommen kann. Deshalb schreibt er im Kaufvertrag die Klause.. „Übernehmen keine Haftung beim Tuning“ oder so ähnlich… Diese Klause hat in Deutschland (bei anderen Ländern weiß ich es nicht) keine Bedeutung selbst wenn es im Vertag drin steht. Grund: Wenn ein Hersteller den Endkunden durch leichte Bedienmöglichkeiten oder Beschreibungen in Handbüchern erklärt, wie es für dem Ottonormalverbraucher möglich ist, mit kleinen Handgriffen mehr Leistung oder Veränderungen vorzunehmen, sind Klauseln wie „Wir übernehmen keine Garantie für Schäden beim Tuning oder verändern der Leistung“ unzulässig. Und das ist nicht aus der Luft gegriffen, spreche aus Erfahrung.
Dasselbe trifft auch beim PC Tuning zu, wie ich es bereits vorher erwähnt hatte. Der Hersteller gibt für sein Produkt eine Bedienungsanleitung / Benutzerhandbuch, wo drin steht, wie und wo man als Ottonormalverbraucher Einstellungen vornehmen kann, um die Leistung zu steigern. Ist das der Fall, so hat man vollen Garantieanspruch.
Anders wiederum, wenn der Hersteller keine Möglichkeit anbietet, weder auf Hardware noch auf Beschreibungsebene, wie man ein Tuning des Systems macht, der Kunde es jedoch mit anderen Mittel versucht und ein Schaden dabei verursacht, haftet erst dann der Endverbraucher und der Garantieanspruch geht verloren.
Ich selbst hatte mal so ein Fall wie ich noch Selbstständig war… Es ging dabei um PC Tuning und habe verloren, weil ich auch der Meinung war, dass dadurch Die Garantie erlischt. Deutsche Gesetze sind nicht so leicht zu verstehen, es gibt leider viele kleine Schlupflöcher wo bei man solche fälle verlieren kann.
Beim CPU Kauf sind sicherlich keine Anleitungen dabei ! Wie auch, es gibt ja unzählige Boards zu kaufen mit verschiedenen BIOS Versionen. Und eine Mainboard ist auch kein OC möglich !
Aber um hier weitere Anschuldigungen deinerseits aus dem Weg zu gehen: Informiere dich bitte erst bei einem zuständigen (auf diesem Gebiet qualifizierten) Rechtsanwalt. Der wird dir die Rechtslage genaustens darlegen können.
Beim CPU Kauf sind sicherlich keine Anleitungen dabei ! Wie auch, es gibt ja unzählige Boards zu kaufen mit verschiedenen BIOS Versionen. Und eine Mainboard ist auch kein OC möglich !
Aber um hier weitere Anschuldigungen deinerseits aus dem Weg zu gehen: Informiere dich bitte erst bei einem zuständigen (auf diesem Gebiet qualifizierten) Rechtsanwalt. Der wird dir die Rechtslage genaustens darlegen können.
Was für Anschuldigungen meinerseits..? Es war bei mir ein Fall mit Anwalt Gericht usw.
„Und eine Mainboard ist auch kein OC möglich“ ?? Oh Doch! Oder wofür hältst du die zum Mainboard gehörende Bios Einstellung Wo mit man die CPU Übertakten kann? Und es ist dabei unrelevant welche Biosversion ob AMI, Phoenix oder Award vorhanden ist, sondern ob diese auch von Werk aus Einstellungen besitzen, die es möglich machen, die CPU zu Übertakten.
Sorry aber Du hast wohl Überlesen, dass ich so ein Fall hatte und Schreibst immer noch gegen an. Du bist wohl auch jemand, der meint, wenn man sich ein fertig PC Kauft (Acer, Schneider, Fujitsu Siemens usw.) mit dem Garantiesigel an der Seitenwand, wo drauf steht, „wenn man dieses Öffnet oder Beschädigt verfehlt die Garantie“ es dann wirklich der fall ist wenn mans macht der Garantieanspruch verloren geht! Dieses ist in Deutschland auch nicht rechtens…
Vielleicht Solltest Du dich mal erkundigen, oder woher nimmst du deine Informationen?
Der genante Grund des Richters lautete: Das erlischen der Gesetzlichen Gewehrleistung bei den Übertakt eines Computersystem ist unwirksam, da es sich bei Desktop Personalcomputern um einen modularen, erweiterten Aufbau handelt, dessen Konstruktion also eine Modifikation / Erweiterung /Übertaktung je nach Hersteller durch den Benutzer vorsieht.
Anders ist es. Dem Benutzer muss nachgewissen werden, das der Benutzer bei Sachgemäßer Handhabung den Fehler selbst verschuldet zu haben, wie z.B. Elektrostatische Aufladung oder das verkehrte Einbau von Erweiterungsmodulen. Demnach hat er weder auf das eine noch das andere anspruch.
Vielleicht sollte ich es Korrekturlesen... Sollte heißen: Ohne ein Mainboard ist auch kein OC möglich.
Wie nun der Chiphersteller beim Verkauf des CPU's wissen soll, welches Mainboard du verwendest um für dieses eine Anleitung zu schreiben ist mir schleierhaft !
Du bist wohl auch jemand, der meint, wenn man sich ein fertig PC Kauft (Acer, Schneider, Fujitsu Siemens usw.) mit dem Garantiesigel an der Seitenwand, wo drauf steht, „wenn man dieses Öffnet oder Beschädigt verfehlt die Garantie“ es dann wirklich der fall ist wenn mans macht der Garantieanspruch verloren geht!
Doch die rechtliche Grundlage ist zweifelsohne anders gegeben. Was ein Richter letzlich entscheidet muss ja nicht immer den rechtlichen Ausgangspunkt ausdrücken, sondern kommt durch weitere Standpunkte und Gesichtspunkte zu stande.
Bei einer unsachgemäßen Handhabung eines Produktes kann der Hersteller keine Garantie aussprechen. Das ist rein garnicht möglich. Und um eine solche unsachgemäße Handhabung geht es auch in diesem Fall. Da die "Sache" (hier CPU) in einem anderen Zustand zu einer anderen Verwendung verkauft worden ist.